Versicherungen vergleichen

Juni 3, 2011 by · Leave a Comment
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Sie sind unverschuldet arbeitslos geworden und haben schon längere Zeit keinen neuen Job gefunden? Spätestens dann, wenn das ALG I ausläuft, wird Ihnen das Arbeitsamt oder die ARGE mitteilen, dass Sie erst einmal Ihr Erspartes aufbrauchen sollen, welches einen gewissen Betrag übersteigt. Außerdem kann es sein, dass Sie zur Kündigung von Versicherungen aufgefordert werden. Dies sollten Sie aber bei der Renten- und der Lebensversicherung nicht tun. Hier ist ein Verkauf zu bevorzugen. Dies hat für Sie – und auch für die Behörde – einige finanzielle Vorteile. Während Sie bei einer Kündigung nur den Rückkaufswert erstattet bekommen, erhalten Sie beim Verkauf der Versicherung bis zu 50 Prozent, mindestens aber 15 Prozent mehr. –> Versicherungsvergleich damit es nicht dazu kommt.

Und der Clou ist der, dass weiterhin Versicherungsschutz besteht. Sollte Ihnen also während der Restlaufzeit der Versicherung etwas zustoßen, sind Ihre Angehörigen, die in der Regel auch als Bezugsberechtigte in der Police erscheinen, finanziell sichergestellt. Überprüfen Sie deshalb die Versicherung unbedingt auf deren Aktualität hinsichtlich der Bezugsberechtigten. Ansonsten kann es passieren, dass Ihre Ex-Frau den Betrag ausgezahlt bekommt, Ihre neue Partnerin aber leer ausgeht. Genauere Informationen, auch über weitere Vorteile, erhalten Sie auf unserer Homepage.